Gesetze / Soldatenlaufbahnverordnung
SLV§ 19 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/19#abs-1 (1) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter eingestellt werden
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/19#abs-2 (2) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann mit dem Dienstgrad „Feldwebel“ eingestellt werden
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/19#abs-3 (3) Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 2 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad „Stabsfeldwebel“, eingestellt werden, wer die Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Absatz 2 genannten Voraussetzungen ausgeübt worden sein und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen. Die Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/19#abs-4 (4) § 15 Absatz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass das verkürzte Verpflichtungszeiterfordernis von einem Jahr nur für Einstellungen in die Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes nach den Absätzen 2 und 3 besteht.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 19 SLV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 30.03.2017 – 1 WB 23/16 · Laufbahneignung; SperrfristZitiert von 2
- BFH, 16.04.2002 – VIII R 58/01Kindergeld: Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Offizier als Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
- BVerwG, 26.01.2022 – 1 WB 31/21Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen FachdienstesZitiert von 4
- BVerwG, 30.08.2019 – 1 WB 10/19Erfolgloser Antrag auf Zulassung zur FeldwebellaufbahnZitiert von 4
- VG Bayreuth, 10.04.2025 – B 5 K 22.773
- VG Koblenz, 10.04.2024 – 2 K 614/23.KOZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 30.07.2025 – 23 K 5159/22
- VG Würzburg, 21.11.2023 – W 1 K 23.596Zitiert von 1
- BFH, 15.07.2003 – VIII R 19/02Kindergeld: Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Unteroffizier als Berufsausbildung; Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 SLV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.01.2025 in Kraft
§ 19 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 418)
BGBl. 2024 I Nr. 418
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.