Gesetze / Soldatenlaufbahnverordnung
SLV§ 19 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 26.01.2022 – 1 WB 31/21Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen FachdienstesZitiert von 3
- BVerwG, 30.03.2017 – 1 WB 23/16 · Laufbahneignung; SperrfristZitiert von 2
- BFH, 16.04.2002 – VIII R 58/01Kindergeld: Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Offizier als Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- BVerwG, 30.08.2019 – 1 WB 10/19Erfolgloser Antrag auf Zulassung zur FeldwebellaufbahnZitiert von 3
- VG Bayreuth, 10.04.2025 – B 5 K 22.773
- VG Koblenz, 10.04.2024 – 2 K 614/23.KOZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 30.07.2025 – 23 K 5159/22
- VG Würzburg, 21.11.2023 – W 1 K 23.596Zitiert von 1
- BFH, 15.07.2003 – VIII R 19/02Zitiert von 15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 SLV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/19#abs-1 (1) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter eingestellt werden
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/19#abs-2 (2) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann mit dem Dienstgrad „Feldwebel“ eingestellt werden
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/19#abs-3 (3) Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 2 vor, kann für eine militärfachliche Verwendung mit einem höheren Dienstgrad, höchstens jedoch mit dem Dienstgrad „Stabsfeldwebel“, eingestellt werden, wer die Eignung für den höheren Dienstgrad durch eine hauptberufliche Tätigkeit erworben hat. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach dem Erwerb der in Absatz 2 genannten Voraussetzungen ausgeübt worden sein und nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit der vorgesehenen Verwendung entsprechen. Die Mindestdauer der Tätigkeit beträgt für eine Einstellung
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SLV%202021/19#abs-4 (4) § 15 Absatz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass das verkürzte Verpflichtungszeiterfordernis von einem Jahr nur für Einstellungen in die Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes nach den Absätzen 2 und 3 besteht.